0 23 05 / 30 98 222

info@psychotherapie-castrop.de

Altes Rathaus | Ringstraße 29 44575, Castrop-Rauxel

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Praxis für Psychologische Psychotherapie im Alten Rathaus in Castrop-Rauxel

Dipl. Psych.
Julia Reich

Dipl. Psych.
Desirée Thormann

Dipl. Psych.
Arleta Berner

Praxis für
Psychologische
Psychotherapie

im Alten Rathaus in Castrop-Rauxel

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserer psychotherapeutischen Praxis im Alten Rathaus in Castrop-Rauxel. Hier finden Sie allgemeine und spezifische Informationen zu unserem Behandlungsangebot. Selbstverständlich können Sie Ihre Fragen und Anliegen auch persönlich mit uns besprechen.

Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.

Julia Reich | Arleta Berner | Desirée Thormann

Praxis für Psychologische Psychotherapie im Alten Rathaus in Castrop-Rauxel

Dipl.-Psych.

Julia Reich

Psychologische
Psychotherapeutin

reich@psychotherapie-castrop.de

Dipl.-Psych.

Arleta Berner

Psychologische
Psychotherapeutin

berner@psychotherapie-castrop.de

Dipl.-Psych.

Desirée Thormann

Psychologische
Psychotherapeutin

thormann@psychotherapie-castrop.de

Behandlungsangebot

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Störungsbildern, mit denen Sie sich gerne an uns wenden können. Auch wenn Sie Ihrem Problem noch keinen Namen geben können oder sich nicht sicher sind, ob Sie mit Ihrem Anliegen bei uns richtig sind, bieten wir Ihnen gerne an, dies mit Ihnen zu klären.

  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Akute Stress- und Belastungsreaktionen
  • Selbstwertprobleme
  • Essstörungen
  • Depression 
  • Trauer
  • Agoraphobie und Panikzustände
  • Spezifische Ängste (z.B. Höhen-, Tier-, Flug-, Prüfungs-, Blut-Spritzen Phobie)
  • Soziale Ängste und beeinträchtigende Schüchternheit
  • Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
  • Generalisierte Angststörung
  • Lebens- bzw. Zukunftsängsten
  • Krankheitsängste
  • Impulskontrollstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Partnerschafts- und andere Beziehungsprobleme
  • Schlafstörungen
  • Bipolare Störungen
  • Nachsorge von Patienten mit schizophrenen Psychosen
  • Nachsorge von Patienten mit Suchterkrankungen

ARBEITSWEISE

Behandlungen in unserer Praxis beruhen auf den Prinzipien der kognitiven Verhaltenstherapie. Kognitive Verhaltenstherapie beschäftigt sich nicht nur mit Verhalten, sondern darüber hinaus mit Gefühlen und Gedanken. Unsere Gedanken können die Art und Weise wie wir fühlen entscheidend beeinflussen. Aus diesem Grund ist die Analyse des Zusammenspiels von Verhalten, Gedanken und Gefühlen zentraler Bestandteil der Therapie, um ein Problem genau zu verstehen und Ansatzpunkte für individuelle Lösungen abzuleiten.

Generell verfolgen wir einen ressourcenorientierten Ansatz. Bei diesem geht es darum, stets die Stärken und Fähigkeiten des Patienten im Blick zu haben und zu berücksichtigen, um sie zur Bewältigung von Problemen zu nutzen. Ziel ist immer die Hilfe zur Selbsthilfe: Patienten sollen in der Behandlung Fähigkeiten und Fertigkeiten nutzen lernen, die bei der Bewältigung der aktuellen Probleme helfen können.

Wir arbeiten ausschließlich mit evaluierten und klinisch wirksamen Verfahren nach den Psychotherapie-Richtlinien der Verhaltenstherapie. Behandlungen können in Form von Einzeltherapie sowie innerhalb und außerhalb (z.B. Expositionsbehandlungen, Hausbesuche auch bei krankheitsbedingter Unfähigkeit zum Verlassen der Wohnung) der Therapieräume stattfinden.

Ablauf

Wie bekomme ich einen Therapieplatz?

Wenn Sie an einem Therapieplatz bei uns interessiert sind, können Sie telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Unser Anrufbeantworter informiert Sie über die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit.

Während dieser telefonischen Sprechzeit können Sie Auskünfte über verfügbare Therapieplätze und ggf. voraussichtliche Wartezeiten für Therapieplätze erhalten und Termin(e) für die psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren.

In der Sprechstunde können wir einander kennen lernen sowie Ihre persönlichen Fragen und Anliegen besprechen. Im persönlichen Gespräch wird auch geklärt ob und welche Art von therapeutischem Angebot Ihrem Anliegen entsprechen kann. Für die Sprechstunde haben Sie die freie Therapeutenwahl.

Die Einzeltherapie beginnt bei uns mit mindestens 2 probatorischen Sitzungen, die auf die Sprechstunde folgen. In diesem Rahmen treffen wir gemeinsam mit Ihnen die Entscheidung, ob eine gemeinsame psychotherapeutische Arbeit begonnen bzw. ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden soll.

Wie ist der Ablauf?

Um Ihnen maximal gerecht zu werden, führen wir eine ausführliche Diagnostik durch. Die Ergebnisse fließen direkt in den speziell auf Sie abgestimmten Behandlungsplan ein. Im Sinne der Transparenz werden sowohl die Ergebnisse der Diagnostik als auch der Behandlungsplan detailliert mit Ihnen besprochen. Darauf aufbauend erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Modell für die Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Problematik bzw. Erkrankung und leiten mit Blick auf Ihre individuellen Ziele die einzelnen Behandlungsschritte ab.

In der Regel findet eine Einzeltherapiesitzung mit einer Dauer von 50 Minuten im wöchentlichen Rhythmus statt. Unter Berücksichtigung der Indikation sind auch mehrstündige Sitzungen im Sinne einer Intensivtherapie oder größere Abstände zwischen den Sitzungen möglich. Bei Bedarf können Angehörige in die Behandlung einbezogen werden.

Wenn Sie an einem Therapieplatz bei uns interessiert sind, können Sie telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Unser Anrufbeantworter informiert Sie über die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit.

Während dieser telefonischen Sprechzeit können Sie Auskünfte über verfügbare Therapieplätze und ggf. voraussichtliche Wartezeiten für Therapieplätze erhalten und Termin(e) für die psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren.

In der Sprechstunde können wir einander kennen lernen sowie Ihre persönlichen Fragen und Anliegen besprechen. Im persönlichen Gespräch wird auch geklärt ob und welche Art von therapeutischem Angebot Ihrem Anliegen entsprechen kann. Für die Sprechstunde haben Sie die freie Therapeutenwahl.

Die Einzeltherapie beginnt bei uns mit mindestens 2 probatorischen Sitzungen, die auf die Sprechstunde folgen. In diesem Rahmen treffen wir gemeinsam mit Ihnen die Entscheidung, ob eine gemeinsame psychotherapeutische Arbeit begonnen bzw. ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden soll.

Um Ihnen maximal gerecht zu werden, führen wir eine ausführliche Diagnostik durch. Die Ergebnisse fließen direkt in den speziell auf Sie abgestimmten Behandlungsplan ein. Im Sinne der Transparenz werden sowohl die Ergebnisse der Diagnostik als auch der Behandlungsplan detailliert mit Ihnen besprochen. Darauf aufbauend erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Modell für die Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Problematik bzw. Erkrankung und leiten mit Blick auf Ihre individuellen Ziele die einzelnen Behandlungsschritte ab.

In der Regel findet eine Einzeltherapiesitzung mit einer Dauer von 50 Minuten im wöchentlichen Rhythmus statt. Unter Berücksichtigung der Indikation sind auch mehrstündige Sitzungen im Sinne einer Intensivtherapie oder größere Abstände zwischen den Sitzungen möglich. Bei Bedarf können Angehörige in die Behandlung einbezogen werden.

Kosten

Wer übernimmt die Kosten für die Therapie?

Als von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zugelassene approbierte Psychotherapeutinnen sind wir dazu berechtigt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen ab zu rechnen. Ferner sind wir dazu berechtigt Privatversicherte und Beihilfeberechtigte zu behandeln. Hier richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte

Sie haben die Möglichkeit im Anschluss an die Sprechstunde mindestens 2 und maximal 4 probatorische Sitzungen in Anspruch zu nehmen. Im Verlauf dieser Termine wird geprüft, ob ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse durch uns gestellt werden soll.

Die Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch die Krankenkasse erfolgt nur bei psychischen Erkrankungen. Eine Ehe- oder Paartherapie sowie Beratungsgespräche und Coaching gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und daher müssen die Kosten für selbige Leistungen von Ihnen getragen werden.

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